• By jub_admin
  • / 28. Dezember 2018
  • / Aktuelles

Quadrokopter (umgangssprachlich auch Drohnen genannt), sind seit geraumer Zeit versicherungspflichtig. Unabhängig davon, ob es sich um ein „Spielzeug“ oder ein Arbeitsgerät handelt.

Daher ist für die Nutzung eine geeignete Haftpflichtversicherung notwendig!

Einige Konzepte der Privathaftpflichtversicherer schließen die Nutzung versicherungspflichtiger Flugobjekte mit ein.

Falls Sie sich einen Quadrokopter gekauft haben oder einen solchen Kauf planen, aber unsicher bezüglich Ihres Versicherungsschutzes sind, sprechen Sie uns gerne an!

Gemeinsam können wir eine geeignete und günstige Lösung finden.

Bitte beachten Sie für die Quadrokopter auch die Kennzeichnungspflicht. Sowohl der Name als auch die Adresse des Halters muss gut lesbar und feuerfest auf dem Flugobjekt angebracht werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Drohnenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.