Im Fokus:

Umfangreiche, langfristige Betreuung unserer Mandanten

Die Vermietung und Verwaltung von Immobilien ist mit Verantwortung verbunden. Als Vermieter oder Verwalter kann es schnell zu außergewöhnlichen Haftungsfällen kommen, die eine sorgfältige Kapitalplanung erschüttern kann.

Deshalb benötigen Vermieter und Verwalter im Versicherungsbereich mehr als eine Standardlösung.
Daher haben wir für Sie preis-leistungsstarken Spezialkonzepte in unserem Portfolio.

Unsere Aufgaben und Leistungen u.a.:

  • Konkrete Erfassung des zu versicherndes Risikos
  • Entwicklung eines Deckungskonzeptes
  • Einholung und Überprüfung von Angeboten
  • Produkt- und Risikoträgerauswahl
  • Prüfung der Dokumentierung
  • Kündigung bestehender Verträge
  • Risikobeobachtung und bei Bedarf Erweiterung des Versicherungsschutzes
  • Unterstützung des Mandanten im Schaden- und Leistungsfall
Im Überblick: Mehr Schutz für Vermieter

Wogegen sich Vermieter besser absichern sollten

Der Kauf einer Immobilie, um diese als gewinnbringende Anlage in die eigene Vermögensstruktur einzubauen, ist mittlerweile auch für Privatpersonen eine lukrative Alternative geworden. Die monatlichen Mieteinnahmen können einen profitablen, laufenden Ertrag darstellen. Doch eine Immobilie bleibt nur ertragreich, wenn sie entsprechend gepflegt wird.

Deshalb müssen neben dem möglichen Ertrag einer Immobilie, mittel- und langfristig auch die Kosten eingeplant werden.
Durch die frühzeitige Bildung von Rückstellungen können zum Beispiel notwendig werdende Sanierungen gedeckt werden. Doch muss die Kalkulation eines Vermieters noch weitergehen: Auch Unstimmigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung o.ä. Dinge können den Alltag eines Vermieters erschweren.

Als Vermieter tragen Sie eine besondere Verantwortung, die über die Verantwortung des reinen Besitzes hinausgeht.

Im Überblick

Welche Sachversicherungen wir vermitteln

Als Haus- und Grundstückseigentümer haften Sie für die Gefahren, die von Ihrem Besitz ausgehen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Hausbesitzer vor berechtigten wie unberechtigten Ansprüchen in Form finanzieller Forderungen Dritter, die sich aus der Verletzung von Eigentümerpflichten rund um Haus und Grundstück ergeben können. Dies umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden.

Die Notwendigkeit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht lässt sich sehr gut anhand einiger Beispiele verdeutlichen:

  • Ein klassischer Fall ist in der Streupflicht in Wintermonaten zu finden. Hier kommen vor allem Personenschäden in Betracht, die durch Ausrutschen entstehen und in Folge dessen Verletzungen nach sich ziehen können.
  • Auch durch herunterfallende Dachziegel können bereits sehr hohe Personenschäden entstehen.
  • Aber auch wenn im Inneren des Hauses ein Mieter auf einer renovierungsbedürftigen Treppe ausrutscht und in Folge dessen berufsunfähig wird, ist der Hauseigentümer hierfür zur Verantwortung zu ziehen. Hier können durch Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Renten ebenfalls schnell Beträge in Millionenhöhe zusammenkommen, die ohne entsprechende Versicherung den finanziellen Ruin bedeuten würden.
  • Hohe Sachschäden können durch umknickende Bäume entstehen, wenn diese beispielsweise auf ein vor dem Grundstück geparktes Auto fallen.

Diese und zahlreiche weitere Beispiele unterstreichen die Notwendigkeit einer Haus- und Grundstückshaftpflicht – schon allein wegen der hohen Schadenersatzansprüche, die entstehen können.

Darüber hinaus liegen die Beiträge für die Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oft nur im mittleren zweistelligen Bereich. Außerdem können die Kosten für die Versicherung auf die Nebenkosten umgelegt werden.

Die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, die umgangssprachlich auch als Vermieterrechtsschutz bezeichnet wird, ist eigens nur für das Risiko des Vermieters konzipiert worden.

In der allgemeinen Rechtsschutzversicherung gibt es zwar den Baustein „Immobilie“, dieser umfasst allerdings ausschließlich das Risiko der selbstgenutzten Immobilie. Dieser Baustein reicht für Vermieter, die sich gegen die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits mit ihrem Mieter schützen möchten, nicht aus.

(ABER: Die allgemeine Rechtsschutzversicherung inklusive des Bausteins „Immobilie“ reicht für Mieter, die sich gegen die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits mit ihrem Vermieter schützen möchten, sehr wohl aus.)

Die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung unterstützt den Vermieter beispielsweise, wenn

  • der Mieter plötzlich untertaucht und offene Mietforderungen hinterlässt.
  • beim Auszug des Mieters Schäden entstehen und der Vermieter seine Ansprüche einklagen möchte.
  • der Mieter wegen angeblicher Mängel fristlos kündigt.
  • es Streitigkeiten mit dem Mieter wegen Umbauarbeiten gibt.
  • der Vertrag wegen Eigenbedarfs gekündigt werden soll.

Auch die Beiträge für die Vermieter-Rechtsschutzversicherung können steuerlich geltend gemacht werden.

  • Schäden an der vermieteten Immobilie sind immer ärgerlich.Die Reparatur sorgt für nicht eingeplante Kosten und schmälert Ihren Ertrag aus der Vermietung. Gut also, wenn Schäden über eine Versicherung abgedeckt sind, die für die Kosten aufkommt.Abgesichert werden können die Gefahren:
    • Feuer
    • Leitungswasser
    • Sturm / Hagel
    • Elementar

    Darüber hinaus kann ein Schaden am Wohngebäude schnell dazu führen, dass die Mieter die Mietzahlung kürzen oder ganz einstellen, da der Wohnraum nicht mehr im vollen Umfang genutzt werden kann, bzw. der Wohnraum für einen gewissen Zeitraum gar nicht mehr bewohnbar ist.

    Nur hochwertige und für vermietete Objekte geeignete Wohngebäudeversicherungsprodukte bieten den Leistungspunkt „Mietausfall“ an.

    Mithilfe dieses Bausteins zahlt der Versicherer die entgangenen Mieteinnahmen für einen gewissen Zeitraum.

    Darüber hinaus sollte der Tarif zwingend den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit beinhalten. Ohne diesen Baustein kann der Versichere die Leistung im Schadenfall empfindlich kürzen, falls der Mieter den Schaden durch eine grobe Fahrlässigkeit verursacht haben sollte.

    Diese Leistungserweiterung empfehlen wir jedem Vermieter einer fest vermieteten Immobilie.

Neben den genannten Sachschäden kann ein Mietausfall auch durch den Mieter selbst verursacht werden.

Trotz sorgfältiger Auswahl der Mieter und einer vorherigen Bonitätsprüfung besteht die Möglichkeit, dass der Mieter dauerhaft nicht mehr in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Auch schützt eine sorgfältige Mieterauswahl nicht vor sogenannten Mietnomaden, da man niemandem ansieht, dass er mutwillig in der gemieteten Wohnung wütet.

Handelt es sich beim vermeintlich gut ausgewählten Mieter um einen Mietnomaden oder um einen Mieter, der ohne Vorwarnung verschwindet, bleibt der Vermieter auf den Mietschulden oder dem angesammelten Unrat sitzen.

Tatsächlich lässt sich ein solches Risiko mit einer Mietnomadenversicherung absichern. Diese Versicherung kommt innerhalb festgelegter Grenzen wenigstens für die entgangene Miete auf.

Die Glasversicherung sollte an dieser Stelle abschließend noch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht Ihres Mieters erstattet werden. Eine Glasversicherung kann in der Regel für geringe Beiträge abgeschlossen werden. Versichert sind Fenster- und Türverglasungen, auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen.

Ein Mieter steht gewöhnlicher Weise im direkten Kontakt zur Mietsache, daher kann es immer passieren, dass Schäden an der Immobilie verursacht werden.

Ein Cremegläschen fällt ins Waschbecken und verursacht einen Riss im Porzellan oder durch eine Ungeschicklichkeit wird eine Schranktür in der eingebauten Küche beschädigt.

Es empfiehlt sich daher, darauf zu achten, dass die Mieter über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen, diese sollte auch eine Deckung für Mietsachschäden beinhalten.

Zwar kommt Ihre Gebäudeversicherung vorrangig für Schäden auf – allerdings natürlich nur im Rahmen der versicherten Gefahren, und nur im Rahmen der Leistungen des gewählten Tarifs. Wie sich Versicherer und Mieter dann im Innenverhältnis einigen, muss Sie dann nicht mehr belasten.

Belastender sind hingegen Schäden, die normalerweise nicht von einer Gebäudeversicherung übernommen werden. Großflächig zerkratzter Parkettboden, festsitzender Gestank durch Katzenurin, Ungezieferbefall in einer Messiwohnung – hierfür könnte die Privathaftpflicht Ihres Mieters aufkommen, sofern Mietsachschäden dort mit gedeckt sind. Hat Ihr Mieter die nötige Deckung nicht und kann auch sonst nicht für die Schäden aufkommen, bleibt der bewährte Weg, die Mietkaution einzubehalten. Doch auch die reicht evtl. nicht für die Beseitigung aller Schäden aus.

Auch für einen solchen Fall lässt sich die Mietnomadenversicherung erweitern (auch für Schäden durch Mutwilligkeit!). Sie leistet dann für Wohnungsschäden bis zu einer maximalen Höhe.

Vermieten Sie eine Wohnung möbliert, sind diese Möbel nicht über die Gebäudeversicherung versichert, da es sich nicht um Gebäudebestandteile handelt.

Die Absicherung der vermieteten Möbel ist aber auf verschiedene Arten möglich: Eine separate Inhalts – oder Hausratversicherung ist denkbar. Das Risiko für eine Beschädigung des überlassenen Hausrates lässt sich aber auch vertraglich auf den Mieter abwälzen. Dieser kann sie dann zum Neuwert über eine eigene Hausratversicherung versichern.